Zentralvorstand behandelt Rekurs von Jörg Abderhalden

An einer Sitzung von gestern Abend (24.11.2011) behandelte der Zentralvorstand (ZV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) einen Rekurs von Jörg Abderhalden gegen ein von der Werbekommission erlassenes Urteil wegen eines Verstosses gegen das Werbereglement.

An einer Sitzung von gestern Abend (24.11.2011) behandelte der Zentralvorstand (ZV) des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV) einen Rekurs von Jörg Abderhalden gegen ein von der Werbekommission erlassenes Urteil wegen eines Verstosses gegen das Werbereglement.

Dabei wurde der Rekurs gutgeheissen und mit Jörg Abderhalden ein Vergleich getroffen. Jörg Abderhalden verpflichtet sich für das Jahr 2011 zu einer finanziellen Abgabe an den Verband und in den Folgejahren zu unentgeltlichen Dienstleistungen zu Gunsten des ESV. Jörg Abderhalden erklärt sich zudem bereit, per sofort wieder dem ESV beizutreten.

Auf Grund dieses Entscheides kündigte der Obmann des ESV, Ernst Schläpfer, an, dass er an der Abgeordnetenversammlung 2012 vom Amt des Obmannes zurücktreten werde, da er sich hinter das Urteil der Werbekommission stelle.

Allfällige Rückfragen sind zu richten an:

Geschäftsstelle ESV
Rolf Gasser
3401 Burgdorf
Tel. 034 432 18 95

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